LGBL_SA_20120713_47•Art 15a B-VG - Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
LGBL_SA_20120713_47Art 15a B-VG - Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen KinderbetreuungseinrichtungenGazette13.07.2012
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, sowie die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Artikel 1
Zielsetzungen
(1) Drei bis sechsjährige Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, insbesondere jene mit nicht deutscher Muttersprache, sollen so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach den "Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht" möglichst beherrschen. Die Feststellung eines allfälligen Sprachförderbedarfs soll in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, allenfalls gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Volksschulen bzw. sonstigem qualifizierten Personal erfolgen. Die Sprachförderung wird durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen bzw. sonstiges qualifiziertes Personal altersadäquat, alltagsintegriert, individuell und auf spielerische Weise durchgeführt.
(2) Bei der Umsetzung der frühen sprachlichen Förderung im Sinne des Abs. 1 sollen der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich und der Bildungsplan – Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen zur Anwendung gelangen.
(3) Die frühe sprachliche Förderung hat das Ziel, einen erleichterten Einstieg in die Volksschule mit sich zu bringen, die zukünftigen Bildungschancen der Kinder zu optimieren und in weiterer Folge einen besseren Start in das Berufsleben zu ermöglichen.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Vereinbarung bedeuten die Begriffe
Artikel 3
Frühe sprachliche Förderung ininstitutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
(1) Die Vertragsparteien treffen die geeigneten Maßnahmen, um im Zusammenwirken zwischen den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, den Schulen, den Erziehungsberechtigten und den Schulbehörden des Bundes die Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch nach den "Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht" durch alle Kinder beim Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule möglichst sicherzustellen.
(2) Der Bund verpflichtet sich insbesondere,
(3) Die Länder verpflichten sich, insbesondere Sorge zu tragen für
(4) Die Vertragsparteien werden den Bildungsrahmenplan für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen sowie den Bildungsplan – Anteil gemäß Art. 1 Abs. 2 anwenden.
Artikel 4
Finanzierung der Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung
(1) Die Gesamtkosten, die in Durchführung der Maßnahmen dieser Vereinbarung entstehen, werden zwischen Bund und Ländern im Verhältnis eins zu eins aufgeteilt, wobei etwaige Beiträge von Gemeinden dem Anteil des jeweiligen Landes zugerechnet werden können. Der Anteil des Bundes beträgt jährlich maximal 5 Millionen Euro. Der Bund leistet an die einzelnen Länder in den Jahren 2012, 2013 und 2014 einen jährlichen Zweckzuschuss im Sinne von §§ 12 und 13 F-VG 1948 in maximal folgender Höhe:
Burgenland ..................... 170.350 Euro
Kärnten ........................ 285.200 Euro
Niederösterreich ............... 982.500 Euro
Oberösterreich ................. 820.600 Euro
Salzburg ....................... 299.950 Euro
Steiermark ..................... 559.700 Euro
Tirol .......................... 411.950 Euro
Vorarlberg ..................... 246.500 Euro
Wien ......................... 1.223.250 Euro
(2) Die im Rahmen der speziellen Qualifizierungsmaßnahmen anfallenden Reise- und Vertretungskosten der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen werden nicht aus dem Zweckzuschuss des Bundes getragen.
Artikel 5
Konzeptvorlage, Berichterstattung und Abrechnung desZweckzuschusses für die Maßnahmen zur frühen sprachlichenFörderung
(1) Zur Darlegung der vereinbarungsgemäßen Verwendung des Zweckzuschusses hat das jeweilige Land dem Bundesministerium für Inneres bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der Vereinbarung ein Konzept für die Jahre 2012, 2013 und 2014 vorzulegen, das Folgendes zu enthalten hat:
(2) Die Länder haben bis 30. November eines jeden Kalenderjahres dem Bundesministerium für Inneres einen Schlussbericht vorzulegen, der neben der Abrechnung des gesamten vorangegangenen Kindergartenjahres, in dem die frühe sprachliche Förderung stattgefunden hat, folgende Angaben zu beinhalten hat:
(3) Das Land hat den für das jeweilige Kalenderjahr angewiesenen Betrag des Bundes soweit rückzuerstatten, als im betreffenden Kalenderjahr
(4) Das Land hat die im für die Gewährung des Zweckzuschusses maßgeblichen Zeitraum angewiesenen Zahlungen insoweit rückzuerstatten, als es einer Verpflichtung nach Abs. 3 Z 1 bis 4 nicht nachkommt. Bei Vorliegen mehrerer Pflichtverletzungen für die Rückerstattung ist
Artikel 6
Anpassung von Gesetzen
Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 30. September 2012 in Kraft zu setzen.
Artikel 7
Zahlungen des Bundes
(1) Der jährliche Zweckzuschuss des Bundes gemäß Art. 4 Abs. 1 wird nach den unter Art. 5 angeführten Kriterien in zwei Raten für das jeweilige Kalenderjahr auf das vom Land bekannt zu gebende Konto wie folgt angewiesen:
(2) Die Auszahlung erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres. Bei der Auszahlung können allfällige Rückzahlungsverpflichtungen (Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 sowie Art. 8 Abs. 3) aufgerechnet werden.
Artikel 8
Evaluierung und Controlling
(1) Der Einsatz der Zweckzuschussmittel sowie die Wirkung der getätigten Förderungsmaßnahmen auf die Entwicklung der Sprachkompetenz der geförderten Kinder werden einer Evaluierung unterzogen:
(2) Bei einem negativem Ergebnis der nach diesem Artikel angeführten Überprüfungen informiert das Bundesministerium für Inneres das jeweilige Land über die Möglichkeit, die in Z 1 und Z 2 angeführten Dokumente unter Einräumung einer Frist von vier Wochen zu ergänzen und hierzu Stellung zu nehmen. Kommt das Land dieser Aufforderung nicht nach oder ergibt die nochmalige Prüfung erneut ein negatives Prüfungsergebnis, behält sich das Bundesministerium für Inneres vor, die jeweiligen Raten einzubehalten. Ein negatives Ergebnis der Evaluierungen liegt vor, wenn
(3) Zweckzuschussmittel, die in einem Kalenderjahr nicht abgerechnet werden können, werden vom Bund einbehalten und dem jeweiligen Land im darauffolgenden Kalenderjahr für die frühe sprachliche Förderung zugeführt. Einbehaltene Mittel aus dem Jahr 2014 bleiben davon unberührt.
Artikel 9
Inkrafttreten
(1) Sobald
(2) Nach dem 30. September 2012 können die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung nicht mehr erfüllt werden.
(3) Das Bundeskanzleramt wird dem Bundesministerium für Inneres und den Ländern die Erfüllung der Voraussetzungen mitteilen.
Artikel 10
Geltungsdauer
Die Vereinbarung tritt zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern nach positiver Entscheidung über die gemäß Art. 5 erfolgten Abrechnungen durch das Bundesministerium für Inneres außer Kraft. Das Bundeskanzleramt informiert darüber das jeweilige Land.
Artikel 11
Urschrift
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Konzeptvorlage Art. 15a B-VG Artikel 5
Zum Nachweis der widmungsmäßigen Verwendung des Bundeszuschusses gemäß dem Bildungsplan (Bildungsplan-Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen) hat das jeweilige Land dem Bundesministerium für Inneres bis 3 Monate nach Inkrafttreten ein Konzept für die Jahre 2012, 2013 und 2014 einzureichen, das Folgendes enthält:
o eine konkrete inhaltliche Festlegung der Umsetzung der frühen
Deutschförderung (Seite 2)
o eine Beschreibung der Methodologie, die für die Umsetzung
herangezogen wird (Seite 3)
o Angaben zu den Verfahren der Sprachstandsfeststellung
(Seite 4)
o Personaleinsatz (Seiten 3+5)
o Angaben zu den Standorten (Seite 5)
o einen Finanzplan (Seite 6)
Name der zuständigen Name und Kontaktdaten der
Landesbehörde: zuständigen Ansprechperson/
Antragsteller/in:
Adresse der zuständigen Name und Kontaktdaten
Landesbehörde: der zuständigen
pädagogischen Fachperson:
Rahmenziele laut Bildungsplan Konkrete Zielformulierungen
und Bildungsstandards (Was soll erreicht werden?)
Unterstützung des Deutscherwerbs
durch Sicherstellung eines
kontinuierlichen pädagogischen
Angebots an deutschfördernden
Anregungen
Förderung von Zwei- und
Mehrsprachigkeit durch
tatsächlich praktizierte
interkulturelle Pädagogik
und aktive Wertschätzung der
vorhandenen Erstsprache(n)
Förderung von Kommunikation und
Gesprächskultur durch Schaffung
vieler Gelegenheiten zum
Kommunizieren bei stabiler
Beziehungsebene zu Bezugspersonen
Förderung von Buchkultur und
Literacy durch aktive
Auseinandersetzung mit
Büchern und modernen Medien
bzw. adäquatem Umgang mit Buch,
Erzähl- und Schriftkultur
Deutschförderung durch philosophische
Gespräche mit Kindern durch geduldige
Auseinandersetzung mit vorhandener
kindlicher Neugier und
Experimentierfreudigkeit
(Warum-Fragen), um auch abstraktere
Kommunikation, Gesprächskultur,
Urteils- und Argumentationsfähigkeit
zu fördern
Sprachförderung durch Verbesserung
von Transitionsprozessen, die den
Kindern emotional positiv erlebte
Transitionserfahrungen ermöglichen.
Zum Beispiel durch gezielte
Kooperationen mit Eltern, etc.
Beobachtung u. Dokumentation
der Entwicklung der deutschen
Sprache durch die Planung,
Durchführung,
Dokumentation, Interpretation
und Folgerung v. Deutschentwicklung
Rahmenziele Strukturelle Pädagogische Personelle
laut Bildungs- bzw. infra- Konzepte Ressourcen
plan und strukturelle u. Maßnahmen u. Maßnahmen
Bildungs Maßnahmen Welche Welches
standards Welche pädagogischen pädagogische
rechtlichen und methodolo- Fachpersonal
bzw. gischen wird
materiellen, Konzepte zusätzlich
strukturellen bzw. benötigt
Verbesse- Materialien und wie
rungen sind werden wird es
nötig? gefördert? gefördert?
Mit welchen
konkreten
Maßnahmen unterstützt das Land
den Deutscherwerb?
Mit welchen konkreten
Fördermaßnahmen
geht das Land auf
Zwei- und Mehrsprachigkeit ein?
Mit welchen konkreten
Maßnahmen fördert
das Land Kommunikation
und Gesprächskultur?
Mit welchen konkreten
Maßnahmen fördert das Land die Umsetzung von
"Buchkultur – Literacy –
digitale Medien" in Deutschförderprogrammen?
Mit welchen konkreten
Maßnahmen fördert das Land Projekte, die
"Deutschförderung durch
philosophische Gespräche
mit Kindern" umsetzen?
Mit welchen konkreten
Maßnahmen fördert das Land Projekte, die Sprachförderung durch
Verbesserung von
Transitionsprozessen
umsetzen?
Mit welchen konkreten
Maßnahmen werden
Beobachtung und Dokumentation
der Entwicklung der
deutschen Sprache
durchgeführt bzw. gefördert?
1 Vgl. Bildungsplan – Anteil zur sprachlichen Förderung in
elementaren Bildungseinrichtungen. http://www.sprich-mitmir.at/app/webroot/files/file/bildungsplananteilsprache.pdf
Standort Angaben zu den Kindergruppen Angaben zu der Gruppe
deutsche Frühförderung
Name Adres- Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
se der der der der der der
Gruppen Kinder Pädagog/ Gruppen Kinder Pädagog/
innen innen
pro pro
Gruppe Gruppe
Standort Zahl der Päda- Zahl der
gog/innen Pädagog/ Anderes
innen mit Personal,
einer zusätz- das zur
lichen Durchführung
Fortbildung/ der Deutsch-
Qualifizierung förderung
für die frühe herangezogen
sprachliche wird
Förderung
Rahmenziele Kosten
laut für struk- Kosten Kosten Andere KOSTEN
Bildungs- -turelle für päda- für Ressour- GESAMT
plan und bzw. gogische person- cen
Bildungs- infra- Konzepte elle in €
standards strukturelle u. Maß- Ressou-
Maßnahmen nahmen rcen
in € in € u. Maßnah-
men in €
Mit welchen
konkreten Maß-
nahmen unter-
stützt das
Land den Deutsch-
erwerb?
Mit welche
konkreten Förder-
maßnahmen geht
das Land auf
Zwei- und Mehr-
sprachigkeit ein?
Mit welchen konkreten
Maßnahmen fördert
das Land Kommuni-
kation und Gesprächs-
kultur?
Mit welchen konkreten
Maßnahmen fördert
das Land die
Umsetzung von
"Buchkultur –
Literacy –
digitale Medien"
in Deutschförder-
programmen?
Mit welchen
konkreten Maßnahmen
fördert das Land
Projekte, die
"Deutschförderung
durch philosophische
Gespräche mit Kindern"
umsetzen?
Mit welchen
konkreten Maßnahmen
fördert das Land
Projekte, die Sprach-
förderung durch Verbesse-
rung von
Transitionsprozessen
umsetzen?
Mit welchen konkreten
Maßnahmen werden
Beobachtung und
Dokumentation der
Entwicklung der
deutschen Sprache
erreicht bzw.
gefördert?
GESAMTKOSTEN
Anlage B
Vorlage Schlussbericht
Art. 15a B-VG Artikel 5
für den Förderzeitraum
Die Länder haben bis 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres dem Bundesministerium für Inneres einen Schlussbericht vorzulegen, der neben der Abrechnung des gesamten vorangegangenen Jahres folgende Angaben zu beinhalten hat:
o die Gesamtzahl der am Standort getesteten Kinder, die Anzahl
der Kinder mit Deutschförderbedarf sowie die tatsächlich geförderten Kinder vom Vorjahr
o die Gesamtzahl der am Standort getesteten Kinder, die Anzahl
der Kinder mit Deutschförderbedarf sowie die tatsächlich geförderten Kinder im laufenden Jahr. Diese müssen aufgeschlüsselt werden in förderwürdige Kinder vom Vorjahr und Neuzugänge.
o Angaben zu den Standorten
o Personaleinsatz und Stundenumfang Deutschförderung o die Abrechnung des entsprechenden Kindergartenjahres
Name der zuständigen Landesbehörde: Name und Kontaktdaten der
zuständigen Ansprechperson/
Antragsteller/in:
Adresse der zuständigen Name und Kontaktdaten
Landesbehörde: der zuständigen
pädagogischen Fachperson:
Förderzeitraum ____________________
Nr. Stand- Vom Vorjahr Laufendes Kindergartenjahr
ort Förderwürdige Kinder Neuzugänge
vom Vorjahr
Gesamt Be- ge- Gesamt Be- ge- Gesamt Be- ge-
ge- darf för- ge- darf för- ge- darf för-
testet dert testet dert testet dert
zum Personaleinsatz im Förderzeitraum ____________________
Nr. Stand- Pädagog/innen Zusätzliches Förder Personal
ort -personal gesamt
An- Deut- Voll- An- Deut- Voll- An- Deut- Voll-
zahl -sch zeit- zahl -sch zeit- zahl -sch zeit-
för- äqui- för- äqui- för- äqui-
der- valent der- valent der- valent
stun- Deut- stun- Deut- stun- Deut-
den sch- den sch- den sch-
ge- förder- ge- förder- ge- förder-
samt stun- samt stun- samt stun-
den den den
ge- ge- ge-
samt samt samt
Gesamt
Rahmenziele Kosten
laut für struk- Kosten Kosten Andere KOSTEN
Bildungs- -turelle für päda- für Ressour- GESAMT
plan und bzw. gogische person- cen
Bildungs- infra- Konzepte elle in €
standards strukturelle u. Maß- Ressou-
Maßnahmen nahmen rcen
in € in € u. Maßnah-
men in €
Mit welchen
konkreten
Maßnahmen
unterstützt das Land den Deutscherwerb?
Mit welchen
konkreten
Fördermaßnahmen
geht das Land
auf Zwei- und Mehrsprachigkeit
ein?
Mit welchen
konkreten Maßnahmen
fördert das Land
Kommunikation und Gesprächskultur?
Mit welchen
konkreten Maßnahmen
fördert das Land
die Umsetzung von
"Buchkultur –
Literacy –
digitale Medien"
in Deutschförderprogrammen?
Mit welchen
konkreten Maßnahmen
fördert das Land
Projekte, die
"Deutschförderung
durch philosophische
Gespräche mit
Kindern" umsetzen?
Mit welchen
konkreten Maßnahmen
fördert das Land
Projekte, die Sprachförderung durch
Verbesserung
von Transitionsprozessen umsetzen?
Mit welchen konkreten
Maßnahmen werden
Beobachtung und Dokumentation
der Entwicklung
der deutschen Sprache
erreicht bzw. gefördert?
GESAMTKOSTEN
Für den Bund gemäß Beschluss der Bundesregierung:
Der Staatssekretär für Integration:
Sebastian Kurz
Für das Land Burgenland
Der Landeshauptmann:
Niesslvorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse
Für das Land Kärnten
Der Landeshauptmann:
Dörflervorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse
Für das Land Niederösterreich
Der Landeshauptmann:
Pröllvorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse
Für das Land Oberösterreich
Der Landeshauptmann:
Pühringervorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse
Für das Land Salzburg
Die Landeshauptfrau:
Burgstallervorbehaltlich der Beschlussfassung derLandesregierung und der Genehmigungdurch den Salzburger Landtag
Für das Land Steiermark
Der Landeshauptmann:
Vovesvorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse
Für das Land Tirol
Der Landeshauptmann:
Plattervorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse
Für das Land Vorarlberg
Der Landeshauptmann:
Wallnervorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse
Für das Land Wien
Der Landeshauptmann:
Häuplvorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse
Nach Beschlussfassung durch die Landesregierung am 19. März 2012 hat der Salzburger Landtag den Abschluss der vorstehenden Vereinbarung am 23. Mai 2012 gemäß Art 50 Abs 1 L-VG genehmigt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art 9 Abs 1 zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg mit 1. April 2012, zwischen dem Bund und dem Land Kärnten mit 1. Mai 2012 sowie zwischen dem Bund und den Ländern Steiermark, Niederösterreich und Salzburg mit 1. Juni 2012 in Kraft getreten.
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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