Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 20. August 2012, mit
der die Verordnung betreffend die Ermächtigung von Versicherern zur
Einrichtung und zum Betrieb von Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen
geändert wird | Omnilex
LGBL_SA_20120831_67•Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 20. August 2012, mit
der die Verordnung betreffend die Ermächtigung von Versicherern zur
Einrichtung und zum Betrieb von Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen
geändert wird
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 20. August 2012, mit
der die Verordnung betreffend die Ermächtigung von Versicherern zur
Einrichtung und zum Betrieb von Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen
geändert wird
LGBL_SA_20120831_67Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 20. August 2012, mit
der die Verordnung betreffend die Ermächtigung von Versicherern zur
Einrichtung und zum Betrieb von Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen
geändert wirdGazette31.08.2012
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 20. August 2012, mit der die Verordnung betreffend die Ermächtigung von
Versicherern zur Einrichtung und zum Betrieb von
Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen geändert wird
Auf Grund des § 40a Abs 1 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl Nr 267, in der geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesministerin für Inneres verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 14. September 1999 betreffend die Ermächtigung von Versicherern zur Einrichtung und zum Betrieb von Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, LGBl Nr 92, wird geändert wie folgt:
"(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 67/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt für den örtlichen Wirkungsbereich der Bundespolizei Salzburg bestehende Ermächtigungen gelten als entsprechende Ermächtigungen für den örtlichen Wirkungsbereich der Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz weiter."