Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. November 2015, mit der die Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk St Johann im Pongau geändert wird
Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk St Johann im Pongau, LGBl Nr 86/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 72/2013, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 1 entfällt die Wortfolge „Eben im Pongau,“.
Nach § 1 wird eingefügt:
„§ 1a
(1) Für die Gemeinde Eben im Pongau wird die Besorgung folgender Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft St Johann im Pongau übertragen:
(2) § 1 Abs 2 bis 4 gilt sinngemäß.“
Im § 3 Abs 1 wird die Verweisung „§§ 1 und 2“ durch die Verweisung „§§ 1, 1a und 2“ ersetzt.
Im § 5 wird angefügt:
„(6) Die §§ 1 Abs 1, (§) 1a und 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 92/2015 treten mit 14. November 2015 in Kraft.“