Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 21. März 2016 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2016
Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, wird kundgemacht:
§ 1
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2016:
für die Unterhaltskosten
459 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
123 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
205 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
230 €
Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.
§ 2
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2016 ............................