- Gesetz vom 27. April 2016, mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Bediensteten-Schutzgesetz, LGBl Nr 103/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 66/2011, wird geändert wie folgt:
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Im § 2 lautet die Z 12:
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Im § 29 werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1. Im Abs 1 lautet der letzte Satz:
„In diesen Verordnungen ist insbesondere folgende Richtlinie in der sich aus § 56 ergebenden Fassung zu berücksichtigen:
2.2. Im Abs 2 lautet der letzte Satz:
„In diesen Verordnungen sind insbesondere folgende Richtlinien in der sich aus § 56 ergebenden Fassung zu berücksichtigen:
- Im § 37 lautet der letzte Satz:
„In diesen Verordnungen sind insbesondere folgende Richtlinien in der sich aus § 56 ergebenden Fassung zu berücksichtigen:
- Im § 44 lautet der letzte Satz:
„In diesen Verordnungen sind insbesondere folgende Richtlinien in der sich aus § 56 ergebenden Fassung zu berücksichtigen:
- § 56 lautet:
„Umsetzung von EU-Recht
§ 56
Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
- Im § 58 wird angefügt:
„(4) Die §§ 2, 29, 37, 44 und 56 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 43/2016 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.“