Gesetz vom 27. April 2016, mit dem das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995, LGBl Nr 64, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 77/2015, wird geändert wie folgt:
§ 9 Abs 2 lit i lautet:
Im § 25 Abs 3 wird im ersten Satz die Wortfolge „Sonderschule für Kinder mit Schwerstbehinderung“ durch die Wortfolge „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt.
Im § 50 lauten die Z 1 bis 3:
Im § 54 wird angefügt:
„(5) Die §§ 9 Abs 2, 25 Abs 3 und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 47/2016 treten mit 1. September 2015 in Kraft.“