Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Juli 2016, mit der die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See geändert wird
Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See, LGBl Nr 101/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 72/2013, wird geändert wie folgt:
Im § 2b entfällt im Einleitungssatz der Gemeindename „, Lofer“.
Im § 2c wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Gemeinde Leogang“ durch die Wortfolge „Gemeinden Leogang und Lofer“ ersetzt.
Im § 5 wird angefügt:
„(3) Die §§ 2b und 2c in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 61/2016 treten mit 22. Juli 2016 in Kraft.“