Gesetz vom 25. Jänner 2017, mit dem das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl Nr 50, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 1 wird nach dem ersten Satz eingefügt: „Die Aufnahme in die Liste des Kulturerbes der UNESCO unterstreicht die hohe Verantwortung für diesen Stadtteil und dessen Umfeld.“
Im § 25 wird angefügt:
„(6) § 1 Abs 1 und die Anlage in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 8/2017 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“
Die Anlage zu § 2 des Gesetzes (Schutzgebiet) erhält folgende Fassung: