LGBLA_SA_20170330_23•Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2017
LGBLA_SA_20170330_23Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2017Gazette30.03.2017
Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, wird kundgemacht:
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2017:
für die Unterhaltskosten
463 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
124 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
207 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
232 €
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2017 .....................
533,90 €.
{ "legislation": { "eli": null, "typ": "Kundmachung", "indizes": [], "citations": [], "source_id": "LGBLA_SA_20170330_23", "applikation": "LgblAuth", "date_source": "ris", "book_abbreviation": null, "kundmachungsorgan": null, "stammnorm_bgblnummer": null }, "content": { "source_id": "LGBLA_SA_20170330_23", "bundesland": "S", "applikation": "LgblAuth" } }