LGBLA_SA_20170727_64•Nebengebührenverordnung; Änderung
LGBLA_SA_20170727_64Nebengebührenverordnung; ÄnderungGazette27.07.2017
Auf Grund der §§ 27 Abs 2 und 3 sowie 30 bis 35 des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes (LBGG), LGBl Nr 94/2015 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die Nebengebührenverordnung, LGBl Nr 54/2016, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 106/2016, wird geändert wie folgt:
In den §§ 2 und 3 Abs 2 wird jeweils in der Tabelle die Wortfolge „Sanitätshilfsdienst und Krankenpflegehilfe“ durch die Wortfolge „Medizinische Assistenzberufe, Sanitätshilfsdienst und Pflegeassistenzberufe“ ersetzt.
Im § 8 werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1. Im Abs 1 lautet der erste Satz: „Die Höhe der Erschwernisabgeltung gemäß § 35 Abs 1 LB-GG beträgt für jeden kurzfristig übernommenem Dienst, für den keine Wochenend- und Feiertagsabgeltung gemäß § 2 gebührt, 5,44 % aus E 1/1/2.“
2.2. Im Abs 2:
2.2.1. lautet der Einleitungssatz: „Eine kombinierte Erschwernis- und Gefahrenabgeltung (§ 35 Abs 2 LB-GG) gebührt Bediensteten der Modellfunktionen Medizinische Assistenzberufe, Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Sanitätshilfsdienst und Pflegeassistenzberufe in folgenden Bereichen:“
2.2.2 wird der Punkt am Ende der Z 13 durch einen Strichpunkt ersetzt und nach der Z 13 eingefügt:
2.2.3. wird in der ersten Spalte der Tabelle die Wortfolge „Sanitätshilfsdienst und Krankenpflegehilfe“ durch den Ausdruck „Medizinische Assistenzberufe, Sanitätshilfsdienst und Pflegeassistenzberufe“ ersetzt.
„(4) In der Fassung der Verordnung LGBl Nr 64/2017 treten in Kraft:
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