Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. August 2017, mit der die Schulsprengelverordnung für öffentliche Hauptschulen in der Stadt Salzburg geändert wird
Auf Grund der §§ 29 Abs 1, 31 und 34 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes 1995, LGBl Nr 64, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Schulsprengelverordnung für öffentliche Hauptschulen in der Stadt Salzburg, LGBl Nr 61/2014, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 2 entfällt die Wortfolge „oder zum gemeinsamen Schulsprengel der Hauptschulen Walserfeld und Wals-Viehhausen“.
Im § 2 wird angefügt:
„(3) § 1 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2017 tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 in Kraft.“