Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 25. September 2017, mit der die Wohnbauförderungsverordnung 2015 geändert wird
Auf Grund des § 3 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015, LGBl Nr 23, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wohnbauförderungsverordnung 2015 (WFV 2015), LGBl Nr 29, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 103/2016, wird geändert wie folgt:
§ 4 Abs 4 lautet:
„(4) Der Zuschuss ist mit 30 % des Kaufpreises der Liegenschaft begrenzt. Er ist jedenfalls entsprechend zu kürzen, wenn die Liegenschaft überwiegend für andere Zwecke als für förderbare Wohnungen verwendet werden soll.“
Im § 37 wird angefügt:
„(8) § 4 Abs 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2017 tritt mit 6. Oktober 2017 in Kraft.“