LGBLA_SA_20171227_121•Landesbeamten-Pensionsgesetz; Änderung
LGBLA_SA_20171227_121Landesbeamten-Pensionsgesetz; ÄnderungGazette27.12.2017
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Landesbeamten-Pensionsgesetz, LGBl Nr 17/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 98/2017, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 37d betreffenden Zeile eingefügt:
Nach § 37d wird eingefügt:
(1) Abweichend von § 37 sind im Kalenderjahr 2018 alle Ruhe- und Versorgungsbezüge, mit Ausnahme der Kinderzulage und der Ergänzungszulage, jedoch einschließlich der Nebengebührenzulagen, nicht mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen, sondern wie folgt zu erhöhen:
1,60 –
1,60 x (bisheriger Ruhe- oder Versorgungsbezug – 3.355)
1.625
(2) Bezieht eine Person zwei oder mehrere Ruhe- oder Versorgungsbezüge nach landesgesetzlichen Bestimmungen, richtet sich die Erhöhung gemäß Abs 1 nach der Summe dieser Ruhe- und Versorgungsbezüge mit Ausnahme der Kinderzulage und der Ergänzungslage und vor der Anwendung von Ruhensbestimmungen. Der Erhöhungsbetrag nach Abs 1 ist auf die einzelnen Ruhe- oder Versorgungsbezüge im Verhältnis der Höhe der Ruhe- oder Versorgungsbezüge zueinander aufzuteilen.
(3) Die Mindestsätze gemäß § 33 Abs 5 werden im Kalenderjahr 2018 um 2,2 % erhöht.“
„(15) § 37e in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 121/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“
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