Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Dezember 2018, mit der die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 99 Abs 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung, LGBl Nr 72/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 88/2018, wird geändert wie folgt:
Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 wird unter der Wortfolge „Puch bei Hallein“ die Wortfolge „Sankt Margarethen im Lungau“ eingefügt.
1.2. Im Abs 2 wird der Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 6)“ durch den Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 7)“ ersetzt.
Im § 4 wird angefügt:
„(7) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 108/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Dieser Tag ist für die Gemeinde Sankt Margarethen im Lungau der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Sinn von § 2 Abs 2.“