Erklärung der nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führenden Straßenbrücke als Konkurrenzstraße; Änderung | Omnilex
LGBLA_SA_20190214_7•Erklärung der nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führenden Straßenbrücke als Konkurrenzstraße; Änderung
Erklärung der nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führenden Straßenbrücke als Konkurrenzstraße; Änderung
LGBLA_SA_20190214_7Erklärung der nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führenden Straßenbrücke als Konkurrenzstraße; ÄnderungGazette14.02.2019
Gesetz vom 30. Jänner 2019 über die Änderung des Gesetzes, mit dem die nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führende Straßenbrücke als Konkurrenzstraße erklärt wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 30. September 1964, LGBl Nr 112 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/1988, mit dem die nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führende Straßenbrücke als Konkurrenzstraße erklärt wird, wird geändert wie folgt:
§ 2 Abs 1 lautet:
„(1) Von den Kosten der Brückenerhaltung haben zu tragen:
Nach § 9 wird angefügt:
„§ 10
§ 2 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 7/2019 tritt mit Beginn des auf seine Kundmachung folgenden Monats in Kraft.“