Gesetz vom 1. April 2020, mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 – NSchG, LGBl Nr 73, zuletzt geändert durch das LGBl Nr 67/2019, wird geändert wie folgt:
Im § 59 wird eingefügt:
„(4a) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung den im Abs 4 genannten Zeitpunkt, zu dem spätestens die Naturschutzabgabe zu erklären und zu entrichten ist, bis längstens 15. Dezember 2020 hinauszuschieben, soweit dies zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie erforderlich erscheint.“
Im § 67 wird angefügt:
„(12) § 59 Abs 4a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/2020 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“