Gesetz vom 24. März 2021, mit dem das Salzburger Feuerwehrgesetz 2018 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, LGBl Nr 27, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 6/2019, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 9 betreffenden Zeile eingefügt:
Nach § 9 wird eingefügt:
„Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der pandemischen Ausbreitung von SARS-CoV-2
§ 9a
Zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) gelten für im Jahr 2021 durchzuführende Wahlen des Ortsfeuerwehrkommandanten bzw der Ortsfeuerwehrkommandantin abweichend von § 9 folgende Sonderbestimmungen:
Im § 45 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird angefügt:
„(2) § 9a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2021 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“