Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 23. Dezember 2021 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2022
Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
§ 1
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2022:
für die Unterhaltskosten
536 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
144 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
241 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
269 €
§ 2
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2022 ……….………...… 618,29 €.