Gesetz vom 1. Februar 2023, mit dem das Salzburger Landessicherheitsgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Landessicherheitsgesetz – S.LSG, LGBl Nr 57/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/2019, wird geändert wie folgt:
Im § 29 Abs 1 wird in der Z 2 nach der Wortfolge „einer unmündigen minderjährigen Person“ die Wortfolge „oder unter Mitnahme eines Tieres“ eingefügt.
§ 38 lautet:
„Verweisungen auf Bundesrecht
§ 38
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:
Im § 41 wird angefügt:
„(5) Die §§ 29 Abs 1 und (§) 38 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 36/2023 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“