Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. April 2023, mit der die Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2023 geändert wird
Auf Grund des § 3 des Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes 1969, LGBl Nr 77, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2023, LGBl Nr 15, wird geändert wie folgt:
Nach § 6 wird angefügt:
„§ 7
TP 7 der Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 38/2023 tritt mit 14. April 2023 in Kraft.“
In der Anlage lautet die die TP 7 betreffende Zeile:
„
7
Bewilligung von sonstigen Vorhaben, ausgenommen Vorhaben von lediglich örtlicher Bedeutung, die nicht gewerblich oder nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung durchgeführt werden