Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung, mit der Muster und Vordrucke für die Versteigerung von Jagdpachten festgelegt werden
Auf Grund des § 29 Abs 9 des Jagdgesetzes 1993, LGBl Nr 100, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 17. Oktober 1996, mit der Muster und Vordrucke für die Versteigerung von Jagdpachten festgelegt werden, LGBl Nr 95, wird geändert wie folgt:
Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 bis 3 ersetzt.
Im § 3 wird angefügt:
„(3) Die Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 92/2023 treten mit 15. Dezember 2023 in Kraft.“