Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. Jänner 2024, mit der die Bürmooser Moor-Europaschutzgebietsverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 19 bis 21 und 22a des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 – NSchG, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Bürmooser Moor-Europaschutzgebietsverordnung, LGBl Nr 97/2008, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 8/2016, wird geändert wie folgt:
§ 1 Abs 2 lautet:
„(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind im Maßstab 1:5000 in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.“
§ 7 lautet:
„Umsetzungshinweis
§ 7
Diese Verordnung dient der Umsetzung:
Im § 8 wird angefügt:
„(3) Die § 1 Abs 2 und § 7 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 3/2024 treten mit 1. Februar 2024 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisher durch Auflage kundgemachten Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 durch den in der Anlage enthaltenen Lageplan ersetzt.“