LGBLA_SA_20240222_24•Salzburger Sportartenverordnung 2023; Änderung
LGBLA_SA_20240222_24Salzburger Sportartenverordnung 2023; ÄnderungGazette22.02.2024
Auf Grund des § 19 Abs 4 des Salzburger Landessportgesetzes 2018, LGBl Nr 38/2018, wird verordnet:
Die Salzburger Sportartenverordnung 2023 – S.SpArVo 2023, LGBl Nr 20/2023, wird geändert wie folgt:
1.1. In der den Buchstaben A betreffenden Zeile werden vor dem Wort „Alpinistik“ die Worte „Aerial Sports, Akrobatik“ eingefügt.
1.2. In der den Buchstaben C betreffenden Zeile:
1.2.1. Vor dem Wort „Cricket“ werden die Worte „Capoeira, Cheerleading,“ eingefügt.
1.2.2. Nach dem Wort „Cricket“ wird das Wort „Crossfit“ eingefügt.
1.3. In der den Buchstaben F betreffenden Zeile wird das Wort „Flagball“ durch das Wort „Flagfootball“ ersetzt.
1.4. In der den Buchstaben K betreffenden Zeile wird das Wort „Kickboxen“ durch das Wort „Kick- und Thaiboxen“ ersetzt.
1.5. In der den Buchtstaben P betreffenden Zeile wird nach dem Wort „Padel-Tennis“ das Wort „Parkour“ eingefügt.
1.6. In der den Buchstaben R betreffenden Zeile wird das Wort „Rackelton“ durch das Wort „Racketlon“ ersetzt.
1.7. In der den Buchstaben V betreffenden Zeile wird nach dem Wort „Volleyball“ das Wort „Voltigieren“ eingefügt.
„(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2024 tritt mit 23. Februar 2024 in Kraft.“
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