Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 12. Dezember 2024 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2025
Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes – S.KJHG, LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
§ 1
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2025:
für die Unterhaltskosten
662 €
für den Erziehungsaufwand
für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
178 €
für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
298 €
für Kinder ab dem 11. Lebensjahr
333 €
§ 2
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2025 ................................. 764,39 €.