LGBLA_SA_20241217_115•Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung und Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20241217_115Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung und Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung; ÄnderungGazette17.12.2024
Auf Grund des Art 42 Abs 1a des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 – L-VG, LGBl Nr 25/1999, in der geltenden Fassung und der §§ 2 und 3 Abs 2 des Ämter-der-Landesregierungen-Bundesverfassungsgesetzes, BGBl Nr 289/1925, in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 126/2022, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 74/2024, wird geändert wie folgt:
„(3) Die Anlage und der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 115/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft. In der Anlage tritt im Geschäftsbereich der Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport im Geschäftsbereich des Referats 2/01 – Recht, Aufsicht und Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen die Wortfolge „Mobile Sonderkindergartenpädagoginnen und Mobile Sonderkindergartenpädagogen;“ in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 115/2024 mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft.“
2.1. Im Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1.1. Im Geschäftsbereich des Referats 0/02 – Landesbuchhaltung wird die Wortfolge „Liquiditätsplanung bis zu fünf Werktage“ durch die Wortfolge „Liquiditätsplanung auf Bankkontenebene nach Vorgabe der Abteilung 8“ ersetzt.
2.1.2. Im Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/1 – Präsidium wird im Geschäftsbereich des Referats 0/12 – Innere Sicherheit und zentrale Dienste die Wortfolge „Zentrales Fuhrparkmanagement der Dienstfahrzeuge“ durch die Wortfolge „Zentrales Fuhrparkmanagement der handelsüblichen Dienstfahrzeuge; Dienstaufsicht über die Fahrerinnen bzw Fahrer der Regierungsmitglieder und der Landtagspräsidentin bzw des Landtagspräsidenten“ ersetzt.
2.1.3. Im Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/4 – Personal werden folgenden Änderungen vorgenommen:
2.1.3.1. Im Geschäftsbereich des Referats 0/41 – Personalstrategie, Personalentwicklung und Lehrlingswesen wird die Wortfolge „Bildung und Förderung: Bildungs- und Förderungsplanung“ durch die Wortfolge „Personalentwicklung: Bildung und Förderungsplanung in Abstimmung mit der Salzburger Verwaltungsakademie“ ersetzt und wird nach der Wortfolge „Führung auf gesamtorganisatorischer Ebene“ die Wortfolge „und in Abstimmung mit der Salzburger Verwaltungsakademie“ eingefügt.
2.1.3.2. Im Geschäftsbereich des Referats 0/43 – Personalgewinnung wird die Wortfolge „Planung und inhaltliche Konzeption von Maßnahmen für das Personalmarketing“ durch die Wortfolge „Arbeitgeberauftritt in Abstimmung mit dem Landesmedienzentrum“ ersetzt.
2.1.3.3. Im Geschäftsbereich des Referats 0/44 – Personalabrechnung wird nach dem Wort „liegt“ die Wortfolge „und soweit diese nicht der Geschäftsführung der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH übertragen ist“ eingefügt.
2.2. Im Geschäftsbereich der Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.2.1. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 2/01 – Elementarbildung und Kinderbetreuung wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:
Angelegenheiten der Elementarbildung und Kinderbetreuung; Vollziehung des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes mit Ausnahme der Feststellung des Bedarfs an inklusiver Entwicklungsbegleitung und der Qualitätsberatung und Qualitätssicherung der institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie der Tageseltern; pädagogische Aufsicht und Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie der Tageseltern; Vollzug und Abrechnung der 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik mit Ausnahme der Beratung und Qualitätsmanagement im Sprachförderbereich; Mobile Sonderkindergartenpädagoginnen und Mobile Sonderkindergartenpädagogen; Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Kinderbetreuung; organisatorische und finanzielle Angelegenheiten der Betriebskinderbetreuungseinrichtungen des Landes und des Derra-de-Moroda-Kindergartens; Elternservicestelle des Landes (Forum Familie).“
2.2.2. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 2/07 – Landessportbüro wird angefügt:
Pädagogische Beratung und Qualitätsmanagement von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie der Tageseltern auf Basis des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und der 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik; Feststellung des Bedarfs an inklusiver Entwicklungsbegleitung; Mobiles Beratungsteam.“
2.3. Im Geschäftsbereich der Abteilung 3 – Soziales werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.3.1. Im Geschäftsbereich des Referats 3/03 – Soziale Absicherung und Eingliederung wird nach der Wortfolge „Grundversorgung mit Ausnahme“ die Wortfolge „der Schaffung“ eingefügt.
2.3.2. Im Geschäftsbereich des Referats 3/05 – Behinderung und Inklusion entfällt die Wortfolge „Beirat für psychosoziale Gesundheit;“.
2.4. Im Geschäftsbereich der Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.4.1. Im Geschäftsbereich der Agrarbehörde Salzburg wird nach dem Ausdruck „4/06“ die Wortfolge „sowie Ausübung der Informationsrechte der Landesregierung nach dem Salzburger Grundverkehrsgesetz“ angefügt.
2.4.2. Im Geschäftsbereich des Referats 4/01 – Agrarrecht, Arbeitsinspektion und Konsumentenschutz entfällt die Wortfolge „Ausübung der Informationsrechte der Landesregierung nach dem Grundverkehrsgesetz;“.
2.5. Im Geschäftsbereich der Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.1. Im Geschäftsbereich des Referats 5/01 – Zentrale Dienste, Planung und Controlling entfällt die Wortfolge „Koordination des elektronischen Datenmanagements Umwelt für das Land Salzburg und inhaltliche Federführung hinsichtlich Aufzeichnungs- und Meldepflichten im Abfallbereich; Abfallbeauftragter des Landes; Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Amtes;“.
2.5.2. In der Bezeichnung des Referats 5/03 – Chemie, Abfall- und Umwelttechnik entfällt das Wort „, Abfall-“ und entfällt in dessen Geschäftsbereich die Wortfolge „; Abfalltechnik; Angelegenheiten des Altlastensanierungsgesetzes inklusive Verdachtsflächenerhebung und Altlastensanierung, soweit dafür nicht eine besondere Zuständigkeit gegeben ist“.
2.5.3. Im Geschäftsbereich des Referats 5/08 – Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Abfallwirtschaft werden nach dem Wort „Umweltplanung;“ die Wortfolge „Sachverständigendienst für den Bereich Abfalltechnik; sachverständige Bearbeitung und Projektleitung bei der Altlastenerkundung und Sanierung; sachverständige Bearbeitung kontaminierter Standorte;“ und nach der Wortfolge „kommunalen Abfallwirtschaft;“ die Wortfolge „Koordination des elektronischen Datenmanagements Umwelt für das Land Salzburg (edm); Abfallbeauftragter des Landes; Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Amtes;“ eingefügt.
2.6. Im Geschäftsbereich der Abteilung 8 – Finanz- und Vermögensverwaltung wird im Geschäftsbereich des Referats 8/02 – Budgetangelegenheiten die Wortfolge „Liquiditätsmanagement (ausgenommen Liquiditätsplanung bis zu fünf Werktage und Deckung des Liquiditätsbedarfs durch interne Überstellungen)“ durch die Wortfolge „Liquiditätsmanagement und Erstellung von Rahmenvorgaben für die Landesbuchhaltung zur Liquiditätsplanung auf Bankkontenebene“ ersetzt.
2.7. Im Geschäftsbereich der Abteilung 9 – Krankenanstalten und Gesundheitswesen werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.7.1. Im Geschäftsbereich des Referats 9/01 – Gesundheitsrecht werden nach dem Wort „Gemeindesanitätswesens;“ die Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten des Rettungswesens;“ und nach der Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten des Arbeiter- und Angestelltenschutzes im Bereich der Krankenanstalten;“ die Wortfolge „Wahrnehmung oberbehördlicher Aufgaben im Gesundheitsrecht;“ eingefügt.
2.7.2. Im Geschäftsbereich des Referats 9/02 – Landessanitätsdirektion entfällt das Wort „Ärzteevidenz;“.
2.7.3. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 9/03 – Gesundheitsplanung und -fi-nanzierung, dessen Angliederungen entfallen, lautet:
Gesundheitsfinanzierung (soweit keine SAGES-Aufgabe); Finanzierung und laufendes Finanzcontrolling der Fondskrankenanstalten sowie von Projekten und Maßnahmen im Gesundheitswesen; Investitionsfinanzierung und -controlling der Fondskrankenanstalten; Finanzzielsteuerung; Fördermanagement und -controlling in der Abteilung; Angelegenheiten des Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES).“
2.7.4. Im Geschäftsbereich des Referats 9/04 – Gesundheitskrisenmanagement und zentrale Dienste wird die Wortfolge „Koordination der Entwicklung und Umsetzung der Abteilungsstrategie“ durch die Wortfolge „Koordination, Entwicklung und Umsetzung der Abteilungsstrategie sowie von abteilungsrelevanten Projekten“ ersetzt.
2.7.5. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 9/04 – Gesundheitskrisenmanagement und zentrale Dienste wird angefügt:
Angelegenheiten der Gesundheitsplanung; Durchführung von Bedarfserhebungen und -analysen; Prognoserechnungen zum Gesundheitswesen; Angelegenheiten der Bundes- und Landeszielsteuerung; Mitwirkung am Österreichischen Strukturplan Gesundheit sowie Konzeption, Entwicklung und Umsetzung sonstiger Gesundheitsplanungsprojekte; Erstellung der Regionalen Strukturpläne Gesundheit; Gesundheitsberichterstattung; Erarbeitung von Planungsgrundlagen, insbesondere Aufgaben der Krankenanstaltenstatistik und der Krankenanstaltenkostenrechnung; strategische Entwicklung der Ärzteausbildung; fachliche Angelegenheiten der Ärzteausbildung und Ausbildung sonstiger Gesundheitsberufe sowie Bedarfsplanung und Monitoring; koordinierende Steuerung und Wahrnehmung der fachlichen Angelegenheiten der Gesundheits- und Krankenpflege und der Aufsicht über die Schulen; Vertretung der Landesinteressen in den Bereichen Rettungswesen, hausärztlicher Notdienst, Notarztwesen; strategische Steuerung der Themen Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen (zB 1450).
Landesanstalten und Landesheime: Koordination und Wahrnehmung jener Aufgaben, die dem Land Salzburg als Rechtsträger der landeseigenen Wohlfahrt- und Behinderteneinrichtungen zukommen, insbesondere hinsichtlich Steuerung, Personal, Finanzen, Organisation, Rechtsangelegenheiten und Investitionen; Verwaltungsstelle für die Stiftung Kurtherme Badehospiz Bad Gastein.
Dem Referat angegliedert:
Konradinum Eugendorf
Landeszentrum für Hör- und Sehbildung (LZHS) einschließlich der Aufgabe Schulerhalter für die Josef-Rehrl-Schule als Volks- und Hauptschule für gehörlose und schwerhörige Kinder
Sozialpädagogisches Zentrum
Landesapotheke, wobei der Leitung der Landesapotheke die dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten betreffend die in der Landesapotheke verwendeten Landesbediensteten obliegen.“
Im Anhang lautet die Tabelle:
„
zugeordnete Dienststelle
zuständiges Referat
direkte und indirekte Beteiligungsgesellschaften
FG 0/1
0/11
Osterfestspiele Salzburg GmbH
Abt. 1
1/02
Fachhochschule Salzburg Forschungsgesellschaft mbH
Abt. 1
1/02
Fachhochschule Salzburg GmbH
Abt. 1
1/02
Innovation Salzburg GmbH
Abt. 1
1/02
Innovation Salzburg Pioniergarage GmbH
Abt. 1
1/02
Salzburg Research Forschungsgesellschaft m.b.H.
Abt. 1
1/04
Großglockner-Hochalpenstraßen-Aktiengesellschaft
Abt. 1
1/04
SALZBURGER LAND TOURISMUS Gesellschaft m.b.H.
Abt. 2
2/03
DomQuartier Salzburg GmbH
Abt. 2
2/03
Museum der Moderne - Rupertinum Betriebsgesellschaft mbH
Abt. 2
2/03
Salzburg Museum GmbH
Abt. 2
2/07
Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH
Abt. 2
2/07
SWS-Stadion Wals-Salzburg GmbH
Abt. 4
4/03
Salzburger Tierkörperverwertungs-Gesellschaft m.b.H.
Abt. 5
5/01
SIR - Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen GmbH
Abt. 6
6/06
ASFINAG Service GmbH
Abt. 6
6/12
Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH
Abt. 6
6/12
Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbH
Abt. 6
6/12
Salzburger Verkehrsverbund Gesellschaft m.b.H.
Abt. 6
6/12
Schiene Salzburg GmbH
Abt. 8
8/04
Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern GmbH
Abt. 8
8/04
Gasteiner Alpenstraße Gesellschaft m.b.H.
Abt. 8
8/04
Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H.
Abt. 8
8/04
Internationales Studentenhaus, gemeinnützige Gesellschaft m.b.H.
Abt. 8
8/04
Land Salzburg Beteiligungen GmbH
Abt. 8
8/04
Land Salzburg Projekt GmbH
Abt. 8
8/04
Messezentrum Salzburg GmbH
Abt. 8
8/04
Nationalparkzentrum Hohe Tauern GmbH
Abt. 8
8/04
Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation
Abt. 8
8/04
Salzburg Messe Beteiligungs GmbH
Abt. 8
8/04
Salzburger Flughafen GmbH
Abt. 8
8/04
Salzburger Parkgaragen Gesellschaft m.b.H.
Abt. 8
8/04
Untersbergbahn GmbH
Abt. 8
8/04
Zoo Salzburg Gemeinnützige GmbH
Abt. 9
9/03
DLK Dienstleistungen für Krankenhäuser GmbH
Abt. 9
9/03
ELGA GmbH
Abt. 9
9/03
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Abt. 9
9/03
Gesundheitsplanungs GmbH
Abt. 9
9/03
Haus B Errichtungs- und Vermietungsgesellschaft mbH
Abt. 9
9/03
HTA Austria - Austrian Institute for Health Technology Assessment GmbH
Abt. 10
10/04
Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft mbH
Abt. 10
10/04
SISTEG Salzburger Infrastruktur Errichtungs GmbH
zugeordnete Dienststelle
zuständiges Referat
Betriebsähnliche Einrichtungen
FG 0/4
Salzburger Verwaltungsakademie (SVAK)
Abt. 2
2/03
Residenzgalerie Salzburg
Abt. 2
2/03
Salzburger Freilichtmuseum
Abt. 2
2/04
Internationale Sommerakademie für Bildende Kunst Salzburg
Abt. 6
6/09
KFZ-Prüfstelle
Abt. 8
8/04
Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung
Abt. 9
9/05
Konradinum
Abt. 9
9/05
Landesapotheke Salzburg
Abt. 9
9/05
Landeszentrum für Hör- und Sehbildung (LZHS)
Abt. 9
9/05
Sozial-Pädagogisches Zentrum des Landes Salzburg
zugeordnete Dienststelle
zuständiges Referat
Sonderstrukturen und sonstige beherrschte Einrichtungen
FG 0/1
0/11
Salzburger Festspielfonds
Abt. 1
1/02
proHolz Salzburg
Abt. 1
1/02
Salzburger Wachstumsfonds
Abt. 1
1/04
Gemeindeausgleichsfonds
Abt. 1
1/04
Salzburger Tourismusförderungsfonds
Abt. 2
2/01
Verein Guter Nachbar - Insel "Haus der Jugend Salzburg"
Abt. 2
2/02
Salzburger Bildungswerk
Abt. 2
2/03
Keltenmuseum Hallein
Abt. 2
2/03
Salzburger Landesinstitut für Volkskunde
Abt. 2
2/03
Salzburger Volkskultur
Abt. 2
2/03
Verein Haus der Natur - Museum für Natur und Technik
Abt. 2
2/04
Mozarteum Orchester Salzburg
Abt. 2
2/04
Musikum
Abt. 2
2/04
Salzburger Filmkulturzentrum DAS KINO
Abt. 2
2/04
Salzburger Landestheater
Abt. 2
2/06
akzente Salzburg
Abt. 2
2/07
Universitäts- und Landessportzentrum Salzburg
Abt. 4
4/06
Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes - FELS
Abt. 5
5/07
Salzburger Nationalparkfonds
Abt. 6
6/04
Salzburger Altstadterhaltungsfonds
Abt. 8
8/04
Museum der Moderne am Mönchsberg
Abt. 8
8/04
Salzburger Dult
Abt. 8
8/04
Schulschiheim Zauchensee
Abt. 9
9/03
Salzburger Gesundheitsfonds – SAGES
“
Die Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 89/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 109/2023, wird geändert wie folgt:
„(3) Das Organisationshandbuch der Abteilung oder Fachgruppe hat sich auch auf allfällig angegliederte Einrichtungen zu beziehen. Der darauf bezogene Teil des Organisationshandbuchs kann als Statut für die angegliederte Einrichtung bezeichnet werden und hat jedenfalls nähere Angaben zum Zweck und zu den Aufgaben der Einrichtung, ihren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zu ihren Organen, insbesondere betreffend Befugnisse und Verantwortungsbereiche (Abs 2 letzter Satz) zu enthalten.“
Im § 12 Abs 3 wird im vorletzten Satz die Verweisung „gemäß Abs 1“ durch die Verweisung „gemäß Abs 3“ ersetzt.
Im § 17 wird angefügt:
„(8) Die §§ 7 und 12 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 115/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“
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