Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 11. März 2025, mit der die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung hinsichtlich der Gemeinde Seeham geändert wird
Auf Grund des § 45 Abs 3 der Salzburger Gemeindeordnung 2019 – GdO 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung, LGBl Nr 72/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 136/2024, wird geändert wie folgt:
Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 wird nach den Worten „Schwarzach im Pongau“ das Wort „Seeham“ eingefügt.
1.2. Im Abs 2 wird der Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 20)“ durch den Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 21)“ ersetzt.
Im § 4 wird angefügt:
„(21) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 27/2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Dieser Tag ist für die Gemeinde Seeham der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Sinn von § 2 Abs 2.“