Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 24. September 2025, mit der die Verordnung über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf der Enns, Lammer, Mur, Saalach und Salzach geändert wird
Auf Grund der §§ 16 Abs 1 Z 1, 3, 4 und 5, 17 Abs 1 und Abs 2 Z 1 und 2 sowie 37 Abs 5 des Schifffahrtsgesetzes – SchFG, BGBl I Nr 62/1997, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf der Enns, Lammer, Mur, Saalach und Salzach, LGBl Nr 12/2019 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 54/2024, wird geändert wie folgt:
Nach § 10 wird angefügt:
„§ 11
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 100/2025 tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
In dem die Salzach betreffenden Abschnitt der Anlage werden in der Spalte „erlaubte Ein- und/oder Ausstiegsstellen“ die Fluss-Km 101,25 (Ausstiegsstelle „Stegenwald“) und Fluss-Km 100,85 (Ausstiegsstelle „Grünwaldrinne“) betreffenden Zeilen durch folgende Zeile ersetzt:
„
101,615
Ausstiegstelle
Schmergraben
am rechten Ufer vor der gesperrten Wasserfläche des Kraftwerkes Stegenwald an der Einmündung des Schmer-grabens