Gesetz vom 1. Oktober 2025, mit dem das Salzburger Sozialunterstützungsgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Sozialunterstützungsgesetz – SUG, LGBl Nr 63/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz, LGBl Nr 76/2025, wird geändert wie folgt:
Im § 6 Abs 2 entfällt die Z 5a.
Im § 10 Abs 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1. In der Z 2 wird der abschließende Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt.
2.2. Die Z 3 entfällt.
Dem § 47 wird angefügt:
„(13) Die §§ 6 Abs 2 und 10 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 101/2025 treten mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft und gelten für Leistungsgewährungen ab dem Bedarfsmonat des Inkrafttretens.“