Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1974 über die Anerkennung der schwarzbunten Rinderrasse in Steiermark
Stammfassung: LGBl. Nr. 72/1974
Auf Grund des § 2 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 155/1969, wird nach Anhören der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:
§ 1
Die schwarzbunte Rinderrasse wird in Steiermark zur Züchtung anerkannt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.