20000179•BHGU - Festsetzung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Graz-Umgebung
20000179BHGU - Festsetzung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Graz-UmgebungLaw27.09.2010
Verordnung über die Festsetzung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken: Johannesapotheke in Feldkirchen, Apotheke Fernitz, Apotheke Hausmannstätten, Marien-Apotheke in Hitzendorf, Apotheke Kalsdorf, Apotheke Kumberg, Damian-Apotheke in Lieboch, Apotheke „Zum Chiron“ in Raaba, Lilien-Apotheke in Seiersberg, Apotheke im Zentrum in Seiersberg, St.-Thomas-Apotheke in Unterpremstätten und Diana-Apotheke in Werndorf
Stammfassung: GZ S. 511/2010
Gemäß § 8 Abs. 3 und 5 des Apothekengesetzes vom 18.12.1906 i. d. g. F. wird der Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken:
Johannesapotheke in Feldkirchen, Apotheke Fernitz, Apotheke Hausmannstätten, Marien-Apotheke in Hitzendorf, Apotheke Kalsdorf, Apotheke Kumberg, Damian-Apotheke in Lieboch, Apotheke „Zum Chiron“ in Raaba, Lilien-Apotheke in Seiersberg, Apotheke im Zentrum in Seiersberg, St.-Thomas-Apotheke in Unterpremstätten und Diana-Apotheke in Werndorf
wie folgt festgesetzt:
Apotheke
27.9.
2010
28.9.
2010
29.9.
2010
30.9.
2010
1.10.
2010
2.10.
2010
3.10.
2010
4.10.
2010
5.10.
2010
6.10.
2010
Lilien-Apotheke in Seiersberg
X
Damian-Apotheke in Lieboch
X
Diana-Apotheke in Werndorf
X
Apotheke Hausmannstätten
X
Apotheke Kalsdorf
X
Apotheke im Zentrum in Seiersberg
X
Apotheke „Zum Chiron“ in Raaba
X
St.-Thomas-Apotheke in Unterpremstätten
X
Marien-Apotheke in Hitzendorf
X
Johannes-Apotheke in Feldkirchen
X
Apotheke Kumberg
X
Apotheke Fernitz
X
Der Bereitschaftsdienst folgt einem wiederkehrenden zehntägigen Zyklus, wobei die Dienstbereitschaft jeweils um 8.00 Uhr beginnt und um 8.00 Uhr des darauf folgenden Tages endet.
Bei den obangeführten öffentlichen Apotheken ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke sowohl im politischen Bezirk Graz-Umgebung als auch in Graz und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.
Diese Verordnung tritt mit 27. September 2010 mit dem Bereitschaftsdienst der Lilien-Apotheke in Seiersberg in Kraft.
Folgende Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung bleiben hinsichtlich der Betriebszeiten, des mittäglichen Bereitschaftsdienstes und der Ruferreichbarkeit weiterhin in Kraft:
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"indizes": [
"9460 Apotheken"
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"source_id": "LST40002750",
"applikation": "LrKons",
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"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": "GZ S. 511/2010",
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