Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2000, mit der eine Zertifizierungsstelle für Bauprodukte eingerichtet wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 33/2000
Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes, LGBl. Nr. 61/1995, wird verordnet:
§ 1
Beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird eine Zertifizierungsstelle für Bauprodukte zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Steiermärkischen Bauproduktegesetz eingerichtet.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2000, in Kraft.