20000380•Europaschutzgebiet Nr. 7 - Ennsaltarme bei Niederstuttern
20000380Europaschutzgebiet Nr. 7 - Ennsaltarme bei NiederstutternOrdinance11.07.2006
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2006 über die Erklärung der „Ennsaltarme bei Niederstuttern“ zum Europaschutzgebiet Nr. 7
Stammfassung: LGBL Nr. 86/2006 (CELEX Nr. 31992L0043, 32003R1882, 31979L0409)
Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 84/2005, wird verordnet:
Im RIS seit
07.02.2014
Im Bereich der Ennsaltarme bei Niederstuttern wird ein in den Gemeinden Pürgg-Trautenfels und Irdning gelegenes Gebiet zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 7 „Ennsaltarme bei Niederstuttern“ bezeichnet.
Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes von Schutzgütern nach der FFH-Richtlinie (Anlage A) und im Falle der Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes auch dessen Wiederherstellung.
(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch die planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab von 1 : 10.000 (Anlage B) und eines Detailplanes im Maßstab von 1 : 2000.
(2) Der Übersichtsplan (Anlage B) und der Detailplan werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bei der für Angelegenheiten des Naturschutzes zuständigen Stelle kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden vorgenommen werden:
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Juli 2006, in Kraft.
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 75/2021 tritt Anlage A mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. Juni 2021, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2021
Im RIS seit
29.07.2021
Lebensraum nach der FFH-RL Anhang I
Code-Nr.
Lebensraumtyp
91E0*
Auenwälder mit Erle und Esche (Weichholzau)
Lebensräume nach der FFH-RL Anhang I
Code-Nr.
Lebensraumtyp
3150
Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften
6410
Pfeifengraswiesen
6430
Feuchte Hochstaudenfluren
6510
Magere Flachland-Mähwiesen
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2021
Im RIS seit
29.07.2021
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