20000490•Naturpark Südsteiermark
20000490Naturpark SüdsteiermarkOrdinance03.12.2024
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"5500 Naturschutz, Baumschutz"
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}Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. März 2001, mit der Bereiche der Süd- und Weststeiermark im Bezirk Leibnitz das Prädikat “Naturpark” erhält
Stammfassung: LGBl Nr. 21/2001
Titel in der Fassung LGBl Nr. 137/2024
Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 35/2000, wird verordnet:
Im RIS seit
25.08.2025
(1) Ein in den Gemeinden Arnfels, Ehrenhausen an der Weinstraße, Leutschach an der Weinstraße, Gamlitz, Gleinstätten, Großklein, Heimschuh, Kitzeck im Sausal, Leibnitz, Oberhaag, Sankt Andrä-Höch, Sankt Johann im Saggautal, Sankt Nikolai im Sausal, Straß in Steiermark, Tillmitsch und Wagna, im Bezirk Leibnitz, gelegenes Gebiet erhält das Prädikat „Naturpark“. Dieses Gebiet wird als Naturpark „Südsteiermark“ bezeichnet.
(2) Die Abgrenzung des Naturparkgebietes erfolgt durch planliche Darstellung (Anlage).
(3) Die Anlage wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die Einsicht kann während der Amtsstunden vorgenommen werden
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 137/2024
Durch LGBl. Nr. 137/2024 wurde irrtümlich bei der Novellierung des Abs. 1 die Paragrafenziffer mitangeordnet, was nicht dokumnetiert wurde.
Im RIS seit
11.12.2024
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Mai 2001, in Kraft.
Im RIS seit
07.02.2014
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 137/2024 treten die Änderungen im Titel und § 1 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Dezember 2024, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 137/2024
Im RIS seit
11.12.2024