Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13.November 1989, mit der das Lkw-Nachtfahrverbot im Bereich der Bundesstraßen Nr.145, 146, 113, 67 und 69 erlassen wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 92/1989
Gemäß § 43 Abs.2 lit.a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr.159, wird verordnet:
§ 1
Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr auf der
§ 2
Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/1990
§ 3
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1.Dezember 1989 in Kraft.