20000808•Landschaftsschutzgebiet Nr. 15 - Warscheneck-Gruppe
20000808Landschaftsschutzgebiet Nr. 15 - Warscheneck-GruppeOrdinance04.08.2012
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juli 2012 über die Erklärung von Gebieten der Warscheneck-Gruppe zum Landschaftsschutzgebiet Nr. 15
Stammfassung: LGBl. Nr. 72/2012
Auf Grund des § 6 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2011, wird verordnet:
Im Bereich der Warscheneck-Gruppe wird ein in den Gemeinden Pürgg-Trautenfels, Stainach, Wörschach und Weißenbach bei Liezen, Tauplitz und Liezen gelegenes Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Landschaftsschutzgebiet Nr. 15, Gebiete der Warscheneck-Gruppe bezeichnet.
Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der besonderen Charakteristik der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft. Geschützt werden insbesondere:
(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:50.0000.
(2) Der Plan wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. August 2012, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt außer Kraft:
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"5500 Naturschutz, Baumschutz"
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