Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2000, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 30/2000
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 134/1993, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 14/2000, wird verordnet:
§ 1
Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 11. April 2000 in Kraft.
§ 3
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, LGBl. Nr. 4/1994 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach § 2 außer Kraft.