Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 2014, mit der für die Gemeinde Mühldorf eine Fläche für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 35/2014
Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung, LGBl. Nr. 87/2013 wird verordnet:
§ 1 Flächenfestlegung
Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche auf Grundstück Nummer 55/1, KG Mühldorf im Ausmaß von insgesamt 4.183 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.
§ 2 Größenfestlegung
(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche für ein Einkaufszentrum 2 wird mit 3.000 m² festgelegt.
(2) Die höchstzulässige Anzahl von PKW-Stellplätzen wird mit 60 fixiert.
§ 3 Vorgabe für die Bebauungsplanung
Die Bebauungsdichte wird mit 0,5 bis maximal 0,8 festgelegt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. April 2014, in Kraft.
Anl. 1 Anlage 1
(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.)