Betrauung des für Bildung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion einer Präsidentin der Bildungsdirektion | Omnilex
20001412•Betrauung des für Bildung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion einer Präsidentin der Bildungsdirektion
Betrauung des für Bildung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion einer Präsidentin der Bildungsdirektion
20001412Betrauung des für Bildung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion einer Präsidentin der BildungsdirektionOrdinance04.01.2018
Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 3. Jänner 2018, mit dem das für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion einer Präsidentin/eines Präsidenten der Bildungsdirektion betraut wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 1/2018
Gemäß Art. 113 Abs. 8 in Verbindung mit Art. 151 Abs. 61 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2017, wird verordnet:
Im RIS seit
08.01.2018
§ 1 Im RIS seit
Das für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Ausübung der Funktion einer Präsidentin/eines Präsidenten der Bildungsdirektion betraut.
Im RIS seit
08.01.2018
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Jänner 2018, in Kraft.