20001800•BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, auf der B113
20001800BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, auf der B113Ordinance01.05.2024
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 28. November 2023 über ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, auf der B113
Stammfassung: BVBl. Nr. 53/2023
Auf Grund des § 43 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und des § 44 Abs. 2b iVm 94b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 129/2023, wird verordnet:
Im RIS seit
12.03.2024
Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf der B113 in beide Fahrtrichtungen in folgenden Abschnitten verboten:
Im RIS seit
12.03.2024
Als Ziel- und Quellverkehr im Sinne dieser Verordnung gilt:
Im RIS seit
12.03.2024
Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen:
Im RIS seit
12.03.2024
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
Im RIS seit
12.03.2024
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2024 in Kraft.
Im RIS seit
12.03.2024
(1) Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben betreffend B113, Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, BVBl. Nr. 48/2023, tritt mit Ablauf des 30. November 2023 außer Kraft.
(2) Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben betreffend B113, Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, kundgemacht in der GZ S. 27/2020, tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft.
Im RIS seit
12.03.2024
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