20001886•BHMT – Fahrverbot für LKW über 7,5 t
20001886BHMT – Fahrverbot für LKW über 7,5 tOrdinance16.06.2025
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"4010 Straßenpolizei, Nachtfahrverbot"
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}Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 16. Mai 2025 über ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr für die Gemeinden Hohentauern, Pölstal, Pusterwald und Trieben sowie die Katastralgemeinde Pöls der Gemeinde Pöls-Oberkurzheim, auf der B 114 Triebener Straße
Stammfassung: BVBl. Nr. 31/2025
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziffer 1 und § 44 Abs. 2b i.V.m. § 94b Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2024, wird zur Erhöhung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs im Bereich der Gemeinde Hohentauern Folgendes verordnet:
Im RIS seit
28.05.2025
Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf der nachstehend angeführten Straße in beiden Fahrtrichtungen im folgenden Abschnitt, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr für die Gemeinden Hohentauern, Pölstal, Pusterwald und Trieben sowie die Katastralgemeinde Pöls der Gemeinde Pöls-Oberkurzheim, verboten:
auf der B114 Triebener Straße von Straßenkilometer 3,600 bis 9,400
Im RIS seit
28.05.2025
Als Ziel- und Quellverkehr im Sinne dieser Verordnung gilt:
Im RIS seit
28.05.2025
Von dem in § 1 normierten Fahrverbot sind ausgenommen:
Im RIS seit
28.05.2025
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
Im RIS seit
28.05.2025
Diese Verordnung tritt mit 16.06.2025 in Kraft.
Im RIS seit
28.05.2025