20001918•BHMT – Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken
20001918BHMT – Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft der öffentlichen ApothekenOrdinance01.12.2025
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 19. November 2025 über die Öffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken im Verwaltungsbezirk Murtal
Stammfassung: LGBl. Nr. 58/2025
Auf Grund des § 8 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt in der Fassung BGBl. Nr. 100/2024, wird für die
verordnet:
Im RIS seit
15.01.2026
(1) Die öffentlichen Apotheken in Fohnsdorf, Judenburg, Knittelfeld, Pöls, Spielberg, und Zeltweg haben an Werktagen wie folg für den Kundenverkehr offen zu halten:
Montag bis Freitag:
Samstag:
08:00 Uhr – 12:30 Uhr
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Montag bis Freitag:
Samstag:
08:00 Uhr – 12:30 Uhr
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Montag bis Freitag:
Samstag:
08:00 Uhr – 12:30 Uhr
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Montag bis Freitag:
Samstag:
08:00 Uhr – 12:30 Uhr
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Montag bis Freitag:
Samstag:
08:00 Uhr – 12:30 Uhr
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Montag bis Freitag:
Samstag:
08:00 Uhr – 12:30 Uhr
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:30 Uhr – 18:00 Uhr
(2) Am 24. und 31. Dezember dürfen die Apotheken, wenn der jeweilige Tag auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fällt, bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.
(3) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen und nicht auf einen Feiertag fallen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am Feiertag, 8. Dezember, sofern dieser nicht auf einen Sonntag fällt, von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, offenhalten.
Im RIS seit
15.01.2026
(1) Die öffentlichen Apotheken in Fohnsdorf, Judenburg, Knittelfeld, Pöls, Spielberg und Zeltweg werden für die Leistung der Notfallbereitschaft außerhalb der Kernöffnungszeiten gemäß § 1 Abs. 1 in folgende Dienstgruppen eingeteilt:
Gruppe
Apotheke
Ort
1
Adler-Apotheke
Pölstal-Apotheke
Knittelfeld
Pöls
2
Aichfeld-Apotheke
Zeltweg
3
Stadt-Apotheke
Judenburg
4
Stadt-Apotheke
Knittelfeld
5
Lebenskreis-Apotheke
Zeltweg
6
Apotheke „Zum Bergmann“
Fohnsdorf
7
Spielberg Apotheke
Spielberg
8
Landschaftsapotheke
Judenburg
9
Schutzengel Apotheke
Fohnsdorf
10
Kolibri Apotheke
Knittelfeld
(2) Für den Bereitschaftsdienst an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, gilt abweichend vom Notfallbereitschaftsdienst gem. Abs. 1, dass während der Mittagspause von Montag bis Freitag von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr
(3) Während des Bereitschaftsdienstes gemäß Abs. 1 und 2 muss der (die) Apothekenleiter(in) oder ein(e) andere(r) allgemein berufsberechtigte(r) Apotheker(in) zur Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke dienstbereit sein. Darüber hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.
Im RIS seit
15.01.2026
(1) Auf die Öffnungs- und Notfallbereitschaftszeiten der Apotheken sowie außerhalb dieser Zeiten auf die nächstgelegene(n) dienstbereite(n) Apotheke(n) ist gut sichtbar und bei Dunkelheit beleuchtet beim Eingang der Apotheke oder in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen.
(2) Die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Öffnungs- und Bereitschaftszeiten sind einzuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Durchführung von Kundenverkehr nicht gestattet.
(3) Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 41 Apothekengesetz bestraft.
Im RIS seit
15.01.2026
Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2025 in Kraft. An diesem Tag hat ab 08:00 Uhr die Gruppe 3, Stadt-Apotheke Judenburg Notfallbereitschaft gemäß § 2 Abs. 1 zu versehen.
Im RIS seit
15.01.2026
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Betriebszeiten und den Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken im Verwaltungsbezirk Murtal, BVBl. Nr. 30/2024, außer Kraft.
Im RIS seit
15.01.2026
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