Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. April 1974 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung der Bezeichnung
.,Marktgemeinde" an die Gemeinde Feldkirchen
bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung}
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Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/1972 und · des Gesetzes
LGBL Nr. 9/1973, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde Feldkirchen bei Graz wird mit
Wirkung vom 1. Juni 1974 das Recht zur Führung
der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Feldkirchen
bei Graz eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl