Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 13. Jänner 1975 über die Genehmigung
des Namens der in der Gemeinde Sankt
Marein bei Knittelfeld neu gebildeten Ortschaft
,.Kniepaß" (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes
LGBl. Nr. 9/1973, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu dem
vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Knittelfeld
gelegenen Gemeinde Sankt Marein bei Knittelfeld
in der Sitzung vom 20. Jänner 1974 beschlossenen Namen für die im Bereich der Häuser Feistritzgraben Nr. 31, 32, 33 und 34 neu gebildete
Ortschaft „Kniepaß" gemäß .§ 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung
1967 mit Wirkung vom 1. Februar 1975 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl