Verordnung der Steierfuärkischen Landesregierung
vom 3. Februar 1975 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Weißenbach bei Liezen
(politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/ 1972 und des Gesetzes LGBL
Nr. 9/1973 wird verordnet:
§'1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde
Weißenbach bei Liezen wird mit Wirkung
vom L 'Mai 1975 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild über grünem Schildfuß eine
silberne Felswand, belegt mit dem schwarzen Bergwerkszeichen,
das beiderseits von zwei , blauen zueinander
gekehrten Sensen blättern begleitet wird."
§2
Die der Gemeinde Weißenbach bei Liezen ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Stück 4, Nr. 23, 24 und 25 13
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmadmng
in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl