Verordnung der Steierinärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde"
an die Marktgemeinde Mureck (politischer Bezirk Radkersburg)
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/1973, wird verordnet:
§ 1
Der im :politischen Bezirk Radkersburg gelegenen
Marktgemeinde Mureck wird mit Wirkung vom 1. Juli 1975 das Recht zur Führung der Bezeichnung
.,Stadtgemeinde" verliehen.
§ 2
Uber diese Verleihung wird der Marktgemeinde
Mureck eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl