Kundmachung der Steiermärkischen Landesre gierung
vom 2. Juni 1975 über die Änderung
der Grenzen zwischen den Gemeinden Par
·schlug und Sankt Lorenzen im Mürztal.(politischer
Bezirk Br~ck an der Mur)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115,
in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972
und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk
Bruck an der Mur gelegenen Gemeinden Parschlug
und Sankt Lorenzen im Mürztal haben auf
Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967
folgende Änderungen ihrer Gemeindegrenzen beschlossen: