Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 1975 über die Genehmigung
des Namens der in der Gemeinde Sinabelkirchen
neugebildeten Ortschaft "Frösau"
(politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu dem
vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Weiz gelegenen
Gemeinde Sinabelkirchen in der Sitzung
vom 19. Dezember 1974 beschlossenen Namen für die aus den Ortschaften „Frösauberg" und „Frösaugraben" neugebildete Ortschaft „Frösau" auf Grund des § 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung
vom 1. Juli 1975 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl