Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Seggauberg (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung i967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes
LGBl. Nr. 9/ 1973, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde
Seggauberg wird mit Wirkung vom 1. September 1975 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild ein blauer Römertempel
über einem grünen mit einer goldenen Lilie belegten
Berg."
§ 2
Die der Gemeinde Seggauberg ausgefertige Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens. ·
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl