Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1975, mit der die Verordnung
der Steiermärkischen Landesregierung
über die· Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich
geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1954, LGBl. Nr. 42, über die Einführung
einer Landes-Kurabgabe, in der Fassung der Gesetze
LGBl. Nr. 126/1967, LGBl. Nr. 13/1972 und LGBl. Nr. 160/1975, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 4. Dezember 1967, LGBl. Nr. 133,
über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe, in der Fassung
der Verordnung LGBl. Nr. 35/1972, wird geändert
wie folgt:
§ 1 hat zu lauten:
.. § 1
Die Höhe der Kurabgabe pro Person und Nächtigung in den Kurorten (Kurbezirken) des Landes Steiermark wird wie folgt festgesetzt: