Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 1975 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Retznei (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung · der Kundp.iachung
LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/1973, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde
Retznei wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1976 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im roten Schild über einem erniedrigten blauen, goldgesäumten Balken eine silberne Fabriksanlage, bestehend aus zwei illl ider Mirbte durch elinen Slilo überhöhten Werkshallen zwischen zwei hohen Schornsteinen".
§ 2
Die der Gemeinde Retznei ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer
Kundmachung in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl